Laut Adobe's Lizenzvereinbarung ist der Weiterverkauf von Studenten und Lehrerversionen untersagt. Dies steht aber m.E. nicht im Einklang der jüngsten Rechtssprechung, insb. den EuGH Urteil von 2012 (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#Urteil_des_Gerichtshof s_der_Europ.C3.A4ischen_Union_vom_3._Juli_2012). Gibt es hier eine Stellungnahme von Adobe dazu?
Andere Quellen zum Thema:
http://www.heise.de/ix/meldung/EuGH-laesst-Weiterverkauf-gebrauchter-S oftware-zu-1629754.html
Denkbar wäre höchstens die Auflage nur an Studenten weiterverkaufen zu dürfen.